Hochschulöffentliche Ausschreibung

Die Hochschule plant zum nächstmöglichen Termin die Einsetzung von einer*einem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie einer Stellvertretung. Die Beauftragung erfolgt durch die Wahl im Akademischen Senat. Wählbar sind Hochschulangehörige. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Die Berliner Hochschule für Technik plant zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Einsetzung von einem/einer Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chron. Erkrankung und einer/einem stellvertretenden Beauftragen (m/w/d).

Die Beauftragung erfolgt nach § 28a (1) Berliner Hochschulgesetz und § 12 Grundordnung Berliner Hochschule für Technik (BHT) durch die Wahl im Akademischen Senat für die Dauer von 2 Jahren.

Der oder die Beauftragte wirkt auf die Realisierung chancengerechter Zugangs- und Studien- und Prüfungsbedingungen von Studienbewerbenden sowie Studierenden mit Behinderungen gemäß § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes oder chronischen Erkrankungen und auf den Abbau von Barrieren in der Hochschule hin. Der oder die Beauftragte unterstützt das Präsidium und die übrigen Organe und Einrichtungen der Hochschule in allen Angelegenheiten, die das Thema Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen betreffen.

Die Aufgaben umfassen gemäß § 5b (5) BerlHG insbesondere:

  • Mitwirkung bei der Planung und Organisation der Lehr- und Studienbedingungen nach den Bedarfen von Studierenden mit Behinderungen oder chron. Erkrankung,
  • deren Beratung und die Beratung von Studienbewerbern und Studienbewerberinnen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, sowie
  • Mitwirkung bei der Planung notwendiger behindertengerechter technischer und baulicher Maßnahmen.

Die/der Beauftragte wird bei Ihrer Arbeit durch die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützt, die auch die Einzelberatung durchführt.

Erforderlich sind:

  • Gute Kenntnisse zum Studium mit Behinderung und chron. Erkrankung
  • Erfahrung im Umgang mit Studierenden mit Behinderung oder chron. Erkrankung
  • Kenntnisse der relevanten Abschnitte in der RSPO und OZI
  • Kenntnisse rechtlicher Grundlagen für Menschen mit Behinderung oder chron. Erkrankung (u.a. relevante Abschnitte BerlHG, SGB IX, UN-BRK, LADG)
  • Erfahrung in der Gremientätigkeit an der BHT
  • Sehr gute Englischkenntnisse (C1)

Erwünscht sind:

  • Verständnis für die Belange Studierender mit Behinderung oder chron. Erkrankung
  • Erfahrungen in der Lehre und/oder Fachbereichsverwaltung und/oder Studien(fach)beratung
  • Kommunikations- und Konfliktkompetenz

Bewerbung

Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit einem Motivationsschreiben (max. 1 Seite) und einem kurzen Lebenslauf und ggf. weiteren Nachweisen bis zum 23.02.2026 an barrierefrei[at]bht-berlin.de.

Bitte geben Sie an, ob Sie sich für das Amt der/des Beauftragten und/oder der Stellvertretung bewerben.

Die Wahl wird nach Ende der Ausschreibungsfrist zeitnah im Akademischen Senats stattfinden.

Bei Rückfragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an Katalin Jedtke (jedtke[at]bht-berlin.de, Zentrale Studienberatung und Beratung für Studierende mit Behinderung)

Bewerbungen von Menschen mit chronischen Krankheiten und/oder Behinderung sind ausdrücklich erwünscht.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Kontakt

Redaktion: Referat Kommunikation und Marketing
kommunikation[at]bht-berlin.de