Ethik-Kommission nimmt Arbeit auf

An der Berliner Hochschule für Technik prüft künftig eine eigene Ethik-Kommission, ob geplante Forschungsvorhaben ethische Grundsätze einhalten. Projektleiter*innen können ab sofort ein Ethik-Votum beantragen, falls dies für die Umsetzung des Forschungsprojektes erforderlich ist.

Ein Mensch steht in einem Windkanal, der in Licht in allen Farben des Regenbogens getaucht ist.
Bild: NASA / Unsplash

Geht es um ethische Fragen in der Forschung, stehen wissenschaftliche Integrität, Würde und Rechte von Menschen und Tieren sowie die gesellschaftliche Verantwortung der Wissenschaft im Mittelpunkt. Ob bei Forschungsvorhaben hinsichtlich dieser Aspekte Bedenken bestehen, prüft künftig die neue Ethik-Kommission an der Berliner Hochschule für Technik. Sie besteht aus sechs Mitgliedern und ihren jeweiligen Stellvertretungen: wissenschaftlichem und professoralem Personal, einem juristischen Mitglied, Vertreter*innen aus Technik und Verwaltung sowie der Studierendenschaft.

In der ersten Sitzung am 26. Mai 2025 wählten die Mitglieder Prof. Dr. phil. Matthias Schmidt (Fachbereich I) zum Vorsitzenden, Prof. Dr.-Ing. Hannes Höppner (Fachbereich VII) zum Stellvertreter. Zudem wurden Leitlinien erarbeitet, die die Arbeitsweise der Ethik-Kommission und die Modalitäten der Antragstellung regeln sollen. Die Kommission befindet sich noch in der Startphase; ein generelles Verfahren sowie Dokumente zur Antragstellung und Begutachtung werden nach dem Prinzip „Learning by doing“ nach und nach von den Mitgliedern etabliert.

Ab sofort können Projektleiter*innen Anträge zur Prüfung ihrer Forschungsvorhaben stellen.

Weitere Informationen zur Ethik-Kommission

 

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