Promotionszentrum nimmt wichtige Hürde

An der BHT sollen 2026 die ersten Doktorarbeiten zugelassen werden. Damit dies gelingt, hat der Akademische Senat die Promotionsordnung für das neue Promotionszentrum „Maschinelles Lernen, Robotik, Life Science und Interaktive Systeme“ verabschiedet.

Frau steht hinter robotischen Händen
Robotik ist eines der Forschungsthemen, die im Fokus des neuen Promotionszentrums stehen werden. Bild: BHT

Der Akademische Senat (AS) der Berliner Hochschule für Technik (BHT) beschloss auf seiner Sitzung am 29. Januar 2026 die Promotionsordnung und die Satzung für das Promotionszentrum „Maschinelles Lernen, Robotik, Life Science und Interaktive Systeme“. Die BHT hat das Promotionsrecht für das Promotionszentrum beantragt, das gemeinsam mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin betrieben werden soll.

„Mit dem Beschluss haben wir die rechtlichen Grundlagen für die Verleihung des Doktorgrads an unseren beiden Hochschulen geschaffen“, sagt Prof. Dr. Joachim Villwock, Vizepräsident für Forschung und Transfer.

Damit sind BHT und HTW die ersten Berliner HAWs, die das Promotionsrecht erhalten haben. Zukünftig sollen Promovierende nicht nur von forschungsstarken Professor*innen beider Hochschulen in den Bereichen KI, Robotik, quantitativer Biologie und prädiktiver Medizin betreut werden. Sie werden ihr Promotionsverfahren auch an BHT und HTW abschließen können und ihren Doktorgrad von diesen Hochschulen erhalten.

Das Promotionszentrum ist eines von zweien in Berlin, denen die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erstmals das Promotionsrecht für die Hochschulen verliehen hat. In Berlin konnten HAWs dieses Recht bislang nicht ausüben, im Gegensatz zu Universitäten. Sie waren daher auf Kooperationen mit Universitäten angewiesen. Die ersten Doktorarbeiten in den neuen Promotionszentren starten voraussichtlich in diesem Jahr.

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