Hochschulverträge: Änderung unterzeichnet

Die Berliner Hochschulen haben den Änderungsvertrag zu den Hochschulverträgen unterzeichnet. Dieser sieht für 2026 bis 2028 wieder Mittelsteigerungen vor, die allerdings weit hinter den ursprünglich vereinbarten zurückbleiben. Die Hochschulen müssen weiterhin drastisch einsparen.

Pressemitteilung der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berlin Hochschulen vom 11.02.2025: 

Knapp ein Jahr nach Beginn der Nachverhandlungen der Hochschulverträge haben die staatlichen Berliner Hochschulen heute einen Änderungsvertrag zu den bestehenden Hochschulverträgen unterzeichnet. Die Nachverhandlungen waren notwendig geworden, nachdem das Berliner Abgeordnetenhaus im Dezember 2024 beschlossen hatte, die benötigten finanziellen Mittel für die bestehenden Hochschulverträge nicht mehr bereitzustellen. Dies war ein Novum und ein Vertrauensbruch.

Mehr als sechs Monate haben die Berliner Hochschulen mit der zuständigen Senatorin und dem Staatssekretär intensiv über den Änderungsvertrag verhandelt und sich in zahlreichen Gesprächen für eine Reduzierung der Kürzungen eingesetzt. Zwar sieht der Änderungsvertrag nun für die Jahre 2026 bis 2028 wieder Mittelsteigerungen vor. Da diese allerdings weit hinter den im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Steigerungen von fünf Prozent jährlich und auch hinter den zu erwartenden Kostensteigerungen zurückbleiben, werden die Hochschulen weiterhin drastisch einsparen müssen.

„Mit dem Änderungsvertrag konnten wir Schlimmeres verhindern - positiver lässt es sich nicht zusammenfassen. Die politische Entscheidung, im Bereich Wissenschaft drastisch zu kürzen, halten wir aus vielen Gründen für falsch. Wir haben deswegen dagegen protestiert und viele Monate hart mit der Senatorin und dem Staatssekretär gerungen und verhandelt.

Mit dem Änderungsvertrag konnten wir in mehreren Punkten Verbesserungen und Entlastungen erzielen. Das Ausmaß der Sparvorgaben trifft uns Hochschulen dennoch hart. Vor uns liegen schwierige Entscheidungen, die zu schmerzhaften Einschnitten in der Forschung, Lehre und Verwaltung und zum Abbau von Studienplätzen führen werden“, so Julia von Blumenthal, LKRP-Vorsitzende und Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin.

Zentrale Punkte des Änderungsvertrags:

  • Der Änderungsvertrag sieht für die Jahre 2026 bis 2028 Mittelsteigerungen vor, die allerdings weit hinter dem im ursprünglichen Hochschulvertrag verbindlich vereinbarten jährlichen Mittelaufwuchs von fünf Prozent zurückbleiben. Die im Änderungsvertrag vorgesehenen Steigerungen können die zu erwartenden Kostensteigerungen (allgemeine Preissteigerung, Tarifabschlüsse) nicht ausgleichen. 
  • Er sieht eine Anpassung wesentlicher Leistungsparameter bei den Berliner Hochschulen vor, etwa eine Reduktion im Bereich der Lehrkräftebildung und der Halteverpflichtung, das heißt der Zahl der Studienplätze, die eine Hochschule laut Vertrag anbieten muss. 
  • Das Land Berlin verpflichtet sich, alle Versorgungslasten der Berliner Hochschulen zu übernehmen, was die Hochschulen entlasten wird. 
  • Das Land Berlin sagt zu, eine Hochschulbaugesellschaft in enger Abstimmung mit den Berliner Hochschulen einzurichten, um dem Sanierungsstau effektiver zu begegnen. Pilotprojekte, die zu einem geeigneten Zeitpunkt in die Hochschulbaugesellschaft überführt werden sollen, wurden bereits benannt.
  • Es werden Arbeitsgruppen zwischen den Hochschulen und der Senatsverwaltung eingesetzt, um mehr Agilität für die Hochschulen in konkreten Themenfeldern auszuarbeiten.

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