Rückmeldung nach Zulassung zur Abschlussarbeit

Eine Rückmeldung und Zahlung der Immatrikulationsgebühren ist nach der Zulassung zur Abschlussprüfung unter bestimmten Umständen notwendig oder für Sie günstiger.

Eine Rückmeldung und Zahlung der Immatrikulationsgebühren ist nach der Zulassung zur Abschlussprüfung unter diesen Umständen notwendig:

  • Sie holen parallel zur Abschlussarbeit eine Lehrveranstaltung aus den vorherigen Semestern nach oder
  • laut Studienplan (auf der Homepage des Studiengangs zu finden) sind für das Abschlusssemester Lehrveranstaltungen vorgesehen, die Sie parallel zur Abschlussarbeit erbringen.

Bitte sehen Sie genau Ihre Studiendokumenatation durch, ob alle Noten bereits eingetragen sind und keine offenen Notennachträge erfolgen müssen.

Haben Sie nach der Zulassung zur Abschlussprüfung alle Lehrveranstaltungen bereits abgeschlossen, könnte aus diesen individuellen Gründen eine weitere Immatrikulation für Sie persönlich vorteilhaft sein:

  • Das Semesterticket ist günstiger als das reguläre Ticket des ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehrs) oder
  • Die Krankenversicherung über die Hochschule ist günstiger als eine eigene Krankenversicherung.

 

 

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