Rechtliche Hinweise zur Nutzung

Rechtliche Hinweise zur Nutzung von Online-Ressourcen

Die Bibliothek der Berliner Hochschule für Technik stellt ihren Nutzerinnen und Nutzern lizenzierte Online-Ressourcen ausschließlich für den persönlichen wissenschaftlichen Gebrauch zur Verfügung. Eine Weitergabe der lizenzierten Inhalte, ganz oder teilweise - gleich ob in digitaler Form (z.B. elektronischer Datenträger), per Datenfernübertragung oder analoger Form (z.B. Papierkopien) - ist nicht gestattet.

Eine Vervielfältigung der lizenzierten Inhalte oder von Teilen der lizenzierten Inhalte zum Zwecke des Vertriebs (auch über das Internet) sowie der Vertrieb (gleichgültig, ob gewerblich oder unentgeltlich) ist nicht gestattet.

Jede Übersetzung, Bearbeitung und andere Umgestaltungen der lizenzierten Inhalte oder von Teilen der lizenzierten Inhalte ist untersagt.

Der Einsatz von Robotingsystemen wie Spidern, Crawlern etc. für den Download lizenzierter Inhalte sowie das systematische Herunterladen von Inhalten sind nicht gestattet.

Die seit 01.03.2018 geltende Urheberrechtsgesetzgebung regelt in § 60d UrhWissG das Text-und Data Mining.

Um darüber nähere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an folgende Email-Adresse:  cb-digital[at]bht-berlin.de 

Von Anbieter/Verlag vorgesehene Nutzungsmöglichkeiten sind davon unbenommen. Alle Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Medien und Informationsdiensten stehen ausschließlich den jeweiligen Anbietern/Verlagen zu.


Informationen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz

Die Einsatzgebiete und Möglichkeiten von KI-Tools verändern und entwickeln sich aktuell sehr dynamisch. Anbieter und Verlage versuchen durch unterschiedliche vertragliche Formulierungen die Nutzung von KI-Tools zu reglementieren, nicht zuletzt um auch mögliche Urheberrechtsverletzungen auszuschließen.

Bitte beachten Sie, dass bei den folgenden Produkten / Anbietern eine Nutzung im Zusammenhang mit Systemen der Künstlichen Intelligenz untersagt ist:

  • Elsevier
  • Springer Nature 
  • Wiley 
  • IEEE

Urheberrecht

§ 60e Bibliotheken

(1) Öffentlich zugängliche Bibliotheken, die keine unmittelbaren oder mittelbaren kommerziellen Zwecke verfolgen (Bibliotheken), dürfen ein Werk aus ihrem Bestand oder ihrer Ausstellung für Zwecke der Zugänglichmachung, Indexierung, Katalogisierung, Erhaltung und Restaurierung vervielfältigen oder vervielfältigen lassen, auch mehrfach und mit technisch bedingten Änderungen.


(4) Zugänglich machen dürfen Bibliotheken an Terminals in ihren Räumen ein Werk aus ihrem Bestand ihren Nutzern für deren Forschung oder private Studien. Sie dürfen den Nutzern je Sitzung Vervielfältigungen an den Terminals von bis zu 10 Prozent eines Werkes sowie von einzelnen Abbildungen, Beiträgen aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstigen Werken geringen Umfangs und vergriffenen Werken zu nicht kommerziellen Zwecken ermöglichen.


(5) Auf Einzelbestellung an Nutzer zu nicht kommerziellen Zwecken übermitteln dürfen Bibliotheken Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind.