Vizepräsident*in (m/w/d) für Lehre | Kennnr. 064/26

An der Berliner Hochschule für Technik (BHT) ist die Position

Vizepräsident*in (m/w/d) für Lehre

zum 1. Oktober.2027 neu zu besetzen.

Die Ausschreibung richtet sich gemäß § 57 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in Verbindung mit § 4 Grundordnung der BHT (BHT-GO) an Mitglieder der BHT.

Aufgabenprofil

Der*die Vizepräsident*in für Studium und Lehre ist Mitglied des Präsidiums der BHT und verantwortet den Geschäftsbereich Studium und Lehre nach Maßgabe des vom Präsidium aufzustellenden Geschäftsverteilungsplans.

Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere:

  • die strategische Weiterentwicklung von Studium und Lehre an der BHT und im Kontext des Berliner Studienangebots,
  • die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Studiengängen, Studienorganisation und Lehrangebot mit dem Ziel, die Attraktivität (Auslastung) und Studierbarkeit (Abschlussquoten) unserer Studiengänge zu erhöhen,
  • die Weiterentwicklung von Studienstrukturen, Prüfungsprozessen und studienbezogenen Verwaltungsprozessen mit dem Ziel, die Digitalisierung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit medienbrucharmer Verwaltungsprozesse entlang des studentischen Lebenszyklus zu erhöhen,
  • die Zusammenarbeit mit Fachbereichen, Dekan*innen, Studiengangsleitungen, Kommissionen und zentralen Einrichtungen mit dem Ziel, klare Entscheidungswege und Prozesse aufzubauen,
  • die Stärkung der Beteiligung und Perspektive der Studierenden,
  • die Mitwirkung an der strategischen Positionierung der BHT als attraktive, anwendungsorientierte und zukunftsfähige Hochschule,
  • die Zusammenarbeit mit externen Partner*innen-, sowie die Beteiligung an hochschulpolitischen und landesweiten Abstimmungsprozessen mit dem Ziel, ein kooperatives, von Respekt und Vertrauen getragenes Arbeitsverhältnis zu etablieren.

Der Wahlvorschlag für das Amt erfolgt gemäß § 57 Abs. 4 BerlHG im Benehmen mit der ständigen Kommission des Akademischen Senats für Studium und Lehre.

Anforderungen

Gesucht wird eine integrative, kommunikationsstarke und strategisch denkende Persönlichkeit, die Studium und Lehre als Kernbereich der Hochschulentwicklung versteht und die BHT in diesem Bereich sichtbar, wirksam und verlässlich weiterentwickeln möchte.

Erwartet werden insbesondere:

  • sehr gute Kenntnis der BHT, ihrer Studiengänge, Strukturen und Entscheidungswege,
  • nachgewiesene Erfahrung in Studium, Lehre, Studiengangsentwicklung, Qualitätssicherung oder akademischer Selbstverwaltung,
  • Verständnis für hochschulrechtliche, prüfungsrechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen,
  • Fähigkeit zur strategischen Priorisierung in einem Umfeld begrenzter Ressourcen,
  • ausgeprägte Kommunikations- und Moderationsfähigkeit,
  • Fähigkeit, zwischen Fachbereichen, zentraler Verwaltung, Präsidium, Gremien und Studierenden zu vermitteln,
  • Entscheidungsstärke, Konfliktfähigkeit und Umsetzungsorientierung,
  • hohes Engagement für Gleichstellung, Diversität, Antidiskriminierung, Barrierefreiheit und Teilhabe,
  • Bereitschaft, Studien- und Verwaltungsprozesse kritisch zu prüfen und gemeinsam mit den Beteiligten weiterzuentwickeln.
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

Wählbarkeit

Zum Amt des*der Vizepräsident*in für Studium und Lehre kann nach Maßgabe der BHT-GO gewählt werden, wer zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied der BHT und Hochschullehrer*in ist oder in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis zur BHT steht oder an der BHT studiert.

Amtszeit, Rechtsstellung und Bezüge

Die Amtszeit beträgt nach der BHT-GO grundsätzlich vier Jahre. Das Amt wird hauptberuflich im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Sondervertrages wahrgenommen. Im Falle der Wahrnehmung des Amtes des*der Vizepräsidenten*in für Studium und Lehre durch ein studentisches Mitglied der Hochschule beträgt die Amtszeit zwei Jahre und wird nebenamtlich ausgeübt. Die Bestellung erfolgt nach der Wahl durch den Erweiterten Akademischen Senat und durch die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung.

Mit Beginn der Mitgliedschaft im Präsidium enden nach der BHT-GO etwaige Mitgliedschaften in anderen akademischen Gremien der BHT.

Die Bezüge entsprechen denen in der Besoldungsgruppe B3.

Bewerbungsunterlagen

Interessierte werden gebeten, folgende Unterlagen einzureichen:

  • ein kurzes Motivationsschreiben,
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • eine Darstellung bisheriger Erfahrungen in Studium, Lehre, akademischer Selbstverwaltung, Studiengangsentwicklung oder Qualitätsmanagement,
  • eine kurze Skizze zum Amtsverständnis und zu zentralen Entwicklungszielen für Studium und Lehre an der BHT.

Die BHT fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerbungen von Personen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von Personen, die zur Vielfalt der Hochschule beitragen, sind ausdrücklich erwünscht.

Hinweis: Die Bewerbung ersetzt nicht das formelle Wahlvorschlagsverfahren nach § 57 BerlHG; die Wahl erfolgt durch den Erweiterten Akademischen Senat auf Grundlage ordnungsgemäß eingebrachter Wahlvorschläge. Die derzeitige Amtsinhaberin hat angekündigt, sich erneut auf das Amt zu bewerben.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte zusammengefasst in einer PDF-Datei unter Angabe der Kennnummer 064/26 per E-Mail bis zum 12.11.2026 an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege -Senatorin Dr. Ina Czyborra -

VCHochschulen[at]senwgp.berlin.de

Die Wahl ist für das Sommersemester 2027 vorgesehen.

Rückfragen zur ausgeschriebenen Position richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse bewerbungen[at]bht-berlin.

Zurück

Arbeiten an der BHT