Neue Anlaufstelle für Exportkontrolle

Forschungsergebnisse vor Missbrauch schützen, internationale Zusammenarbeit rechtssicher gestalten und Mitarbeitende bei exportkontrollrechtlichen Fragestellungen unterstützen: Diese und weitere Aufgaben nimmt die neu eingerichtete Exportkontrollstelle der BHT wahr.

Nahaufnahme der Unisphere im Flushing-Meadows-Park in Queens, New York City – eine Weltkugel aus Stahl, umlaufen von drei Ringen.
Bild: Domingo Sáez - stock.adobe.com

Forschung und Lehre an der Berliner Hochschule für Technik (BHT) sind anwendungsorientiert und praxisnah. Aus der Nähe zu verwertbaren Technologien und Verfahren erwächst eine besondere außenwirtschaftsrechtliche Verantwortung. Zu dieser hat sich das BHT-Präsidium mit der Grundsatzerklärung zur Exportkontrolle vom 14. Oktober 2026 bekannt – und bestätigt, das Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht einzuhalten und Prozesse zur Exportkontrolle aufzusetzen und diese konsequent anzuwenden.

Zentrale Anlaufstelle ist die neu eingerichtete Exportkontrollstelle, betreut vom Exportkontrollbeauftragten Daniel Klaperski. Er berät und unterstützt Forschende, Lehrende und Beschäftigte bei exportkontrollrechtlichen Fragestellungen und trägt dazu bei, dass Forschungsergebnisse vor Missbrauch geschützt und gesetzliche Vorgaben bei der Zusammenarbeit, Personaleinstellung, dem Austausch von Technologie und Wissen sowie Dienstreisen eingehalten werden.

Was umfasst Exportkontrolle konkret? Wer an der BHT ist davon betroffen? Und wer trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Vorgaben? Antworten auf diese und weitere Fragen, das Bekenntnis des Präsidiums, die rechtlichen Grundlagen und den Kontakt zu Exportkontrollstelle finden Sie auf dieser Seite.

Eine Informationsveranstaltung ist ebenfalls in Planung.


Kontakt zur Exportkontrollstelle
Daniel Klaperski
Exportkontrollbeauftragter
Referat Technologietransfer
exportkontrolle[at]bht-berlin.de

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